Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Medienebene e.V.
§1 Veranstalter
Veranstalter ist die Medienebene e.V. – Dein junger Medienverband im Südwesten (nachfolgend auch „Medienebene“ oder „Veranstalter“ genannt), Gymnasiumstraße 4, 55116 Mainz.
§ 2 Teilnahme
Eine Teilnahme an Veranstaltungen der Medienebene ist im Alter zwischen 16 und 27 Jahren, sofern die Satzung der Medienebene nicht eine abweichende Regelung trifft, möglich. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht volljährig sind, erhalten vom Veranstalter einen Vordruck, mit dem die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären können. Das Einverständnis ist an die oben genannte Adresse des Veranstalters zu übermitteln.
Teilnehmende sollten sich in die Veranstaltung einbringen wollen. Journalistisches Vorwissen oder Engagement in Projekten ist sinnvoll, aber keine Voraussetzung.
§3 Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt online über hallo.medienebene.de. Teilnehmende sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihrer Person zu machen. Mit der Online-Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Anmeldung muss beim Veranstalter, je nach Veranstaltung, bis zu einem angegebenen Anmeldeschluss oder bis zu einer Teilnahmeobergrenze eingegangen sein. Teilnehmende, die für die Veranstaltung ausgewählt wurden, erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung. Eine Anmeldung wird erst durch diese Anmeldebestätigung per E-Mail gültig.
Spätestens mit Zusage der Teilnahme durch den Veranstalter wird die Teilnahmegebühr fällig.
§4 Teilnahmebeitrag
Die im Veranstaltungsprogramm (Flyer, Website, Newsletter, Anmeldeprozess) genannte Höhe des Teilnahmebeitrags ist verbindlich. Finanzkräftigere Teilnehmende können durch einen erhöhten Teilnahmebetrag die Veranstaltung gern unterstützen.
§5 Teilnahmepflicht und Rücktritt
Unsere Veranstaltungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß §312b BGB, sofern es sich um Freizeitveranstaltungen handelt. Dies hat zur Folge, dass für diese Veranstaltungen kein Widerruf- und Rückgaberecht besteht. Mit dem Klick auf den Button „Jetzt (kostenpflichtig) anmelden“ verpflichten sich Teilnehmende zur Bezahlung der Teilnahmegebühr.
Teilnehmende können von ihrer Anmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von ihrer Anmeldung zurücktreten. Danach stellt der Veranstalter eine Ausfallgebühr in Rechnung, die den tatsächlichen Kosten der Teilnahme an der Veranstaltung gerecht wird. Diese liegen unter Umständen über dem Teilnahmebeitrag, weil der Veranstalter z. B. für ungenutzte, aber gebuchte Unterkünfte Stornogebühren zahlen muss (Ausnahmen: gelten bei Krankheit mit ärztlichem Attest oder Stellung eines Ersatzteilnehmenden).
Mit der Anmeldung verpflichten sich Teilnehmende zur Teilnahme an allen Programmpunkten.
Teilnehmende, die sich erst im Zeitraum von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn für die Veranstaltung anmelden, können nicht mehr von ihrer Anmeldung zurücktreten. Anfallende Teilnahmegebühren werden in jedem Fall fällig.
§6 Kostenerstattung
Wir bieten für alle Teilnehmenden neben der Teilnahme am Programm auf fast allen Veranstaltungen Vollverpflegung, Unterkunft und Fahrtkostenerstattung an; Details regelt das jeweilige Veranstaltungsprogramm. Wir erstatten An- und Abreisekosten mit Bus und Bahn, allerdings nur, falls wir keinen Sammeltransport (z.B. mit Bussen) anbieten. In der Regel gilt als Erstattungssatz 50% des Flexpreises der Deutschen Bahn AG bzw. die aktuell gültige Fassung der Finanzordnung des Veranstalters; Details regelt das jeweilige Veranstaltungsprogramm. Alle Vergünstigungen sind auszunutzen. Reservierungen, Bahncards u.ä. werden nicht erstattet. Die Kosten werden nur erstattet, wenn der Antrag binnen vier Wochen nach Tätigung der Ausgabe bei der Medienebene eingegangen ist und die Originalfahrkarten auf die Rückseite des Antrags oder ein Extrablatt aufgeklebt (nicht getackert) sind. Ausnahmen können nur im Vorfeld der Veranstaltung schriftlich genehmigt werden.
§7 Haftung
Teilnehmende sind auf der Veranstaltung für ihr Handeln selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch seine gesetzlichen Vertreter oder von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden. Aus dem Haftungsausschluss ausgeschlossen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder von ihm beauftragten Dritten beruhen.
Minderjährige Teilnehmende werden durch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von einer ständigen Aufsicht durch den Veranstalter befreit.
§8 Verschiebung und Ausfall von Programmpunkten/-orten
Der Programmablauf, insbesondere von Großveranstaltungen und mehrtägigen Kongressen, kann sich verschieben oder auf der Veranstaltung verändern. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungspunkten. Der Bedarf aller Teilnehmenden ist bei jeder Veranstaltung unterschiedlich; das Programm muss sich diesem Bedarf unterordnen.
Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit nach eigenem Ermessen Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Referierendenauswahl, Übernachtungsmöglichkeiten etc. zu verändern.
Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu verschulden hat, haben Teilnehmende Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Darüber hinaus besteht seitens des Teilnehmenden kein Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmenden durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.
§9 Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei Missachten der Anordnungen des Veranstalters oder von ihm Beauftragten Dritten, bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, die Hausordnung der Veranstaltungsorte, die Beförderungsbedingungen der im Rahmen der Veranstaltung genutzten Transportmittel, bei Diebstahl, Beschädigungen, der Ausübung von Gewalt, sexueller Belästigung, Ruhestörung oder dem Konsum von Drogen jeglicher Art auf eigene Kosten von der Veranstaltung auszuschließen.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Kosten für An- und Abreise sowie sonstige dadurch anfallende Kosten trägt der Teilnehmende selbst. Bei Minderjährigen wird die umgehende Abholung des Teilnehmenden durch einen Erziehungsberechtigten eingeleitet.
§10 Befreiung
Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Arbeitgeber, Ausbildung etc. benötigen, entsprechende Schreiben aus.
§11 Datenspeicherung und -nutzung
Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung erhobenen bzw. überlassenen personenbezogenen Daten von der Medienebene e.V., sowie von ihr beauftragten Dritten, genutzt werden. Der Teilnehmende erteilt dem Veranstalter das ausdrückliche Recht zur Weitergabe der Daten, sofern dies nach Ermessen des Veranstalters für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Weiterhin überträgt der Teilnehmende sämtliche Rechte und Genehmigungen für die Nutzung, Archivierung und Distribution von den von und mit den Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung produzierten Beiträgen (Texte, Fotos, Videos, Audiobeiträge, Layouts und andere Kreativarbeiten) und versichert, dass die im Rahmen der Veranstaltung von ihm erarbeiteten Beiträge frei von Rechten Dritter sind. Der Veranstalter ist berechtigt, die Beiträge nach eigenem Ermessen vollständig oder teilweise zu veröffentlichen, weiterzuverarbeiten oder Dritten zur Veröffentlichung zu überlassen. Weiterhin behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, Aufzeichnungen von der Veranstaltung (z.B. Fotos, Video- und Audiobeiträge) für jegliche vom Veranstalter für angemessen erachtete Promotionszwecke in jeglicher Form zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
§12
Diese Teilnahmebedingungen sind immer Bestandteil der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Medienebene e.V..
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist Mainz.
Mainz, August 2022
Medienebene e.V.
Der Vorstand